AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Neubacher Dorothea, Jheringgasse 35/3, 1150 Wien (nachfolgend „die Fotografin“ genannt)
Kund:in (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt)

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern der Vertragspartner ein Angebot der Fotografin Dorothea Neubacher schriftlich per Mail, oder via Messengerdienst (Whatsapp, Telegram, Signal, oder SMS) angenommen hat, oder seine Zustimmung zur Leistungserbringung durch die Fotografin ausgedrückt hat.

1.2. Die Leistungserbringung der Fotografin erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das gilt auch für zukünftige Angebote & Aufträge mit dem Vertragspartner. AGBs des Vertragspartners sind nicht Inhalt dieser Zusammenarbeit.

1.3. Angebote der Fotografin sind bis zur schriftlichen Bestätigung freibleibend & unverbindlich.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen der Fotografin zu. Die Nutzungsrechte und Bewilligung geht aus dem Angebot, Vertrag, oder der Rechnung hervor.

2.2. Die Fotografin, Dorothea Neubacher, ist bei jeder Nutzung der zur Verfügung gestellten Bilder durch den Vertragspartner zu erwähnen. Der Vertragspartner ist Verpflichtet einen Copyrightvermerj deutlich und gut lesbar anzubringen.

2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, der Fotografin bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung durch den Vertragspartner.

3. Digitale Fotografie
3.1. Die Fotografin verpflichtet sich nur zu den im Angebot, Rechnung, oder im Vertrag festgelegten Leistungen und Übergabe von Bildern. Eine Herausgabe von sämtlichen originalen Bilddateien (RAWS) erfolgt nicht.

3.2. Die Fotografin wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren, in dieser Zeit sind Folgeaufträge (mehr Bearbeitung etc.) zu diesen Bildern möglich. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

4. Nebenpflichten
4.1. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Einverständnisse, vor allem zu Persönlichkeitsrechten Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Der Vertragspartner hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Vertragspartner.

4.2. Der Fotografin steht es frei eine Begleitung zum Auftrag zur Unterstützung mitzubringen.

4.3. Nur bei Veranstaltungen oder Hochzeiten: Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei einer Hochzeit, oder Veranstaltung anwesenden Gäste und alle relevantenSzenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

5. Leistung & Gewährleistung
5.1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.

5.2. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

5.3. Den Auftraggebern ist der Stil von Dorothea Neubacher bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des vom/von der Auftragsnehmer/in ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.

6. Honorar & Angebotsabschluss
6.1. Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Vertragspartner das Angebot schriftlich per Mail angenommen hat, oder eine Zusage durch schriftliche Messenger wie Whatsapp etc. klar ersichtlich ist.

6.2. Nach Annahme des Angebots ist, wenn nicht anders definiert, nach Abschluss des Auftrags ein angemessenes Honorar fällig. Sollte keines definiert sein, dann nach Preisliste der Fotografin.

6.3. Über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen und .nderungswünsche gehen zu Lasten der Auftraggeber und sind gesondert, die Höhe liegt in Absprache mit Dorothea Neubacher, zu vergüten. (+50€ / 10 weitere bearbeitete Bilder, 150€ für jede weitere angefangene Stunde fotografieren)

7. Stornobedingungen

7.1. Für den Fall, dass der Vertragspartner sich entschließt, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: Bis 5 Wochen vor dem angegebenen Termin sind 10% des Honorars fällig, ab 5 Wochen ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50 % der vereinbarten Summe zu bezahlen, ab 5 Werktagen bis zum Termin 100 % vom vereinbarten Preis.

8. Veröffentlichung der Bilder durch Dorothea Neubacher
8.1. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Dorothea Neubacher die angefertigten Lichtbilder und Behind the Scenes Aufnahmen während des Auftrags insbesondere zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Social Media) zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf.
Außer dies wurde im Angebot, oder der Rechnung anderweitig geregelt.